Sie dürfen entscheiden, wo ihr Kind zur Welt kommt.
Ihr Kind lebt nicht mehr, doch auch wenn es im Mutterleib verstorben ist, bleibt es Ihre Entscheidung, wie und wo es zur Welt kommen darf. Neben der Möglichkeit der Geburt in einer Klinik oder einem Geburtshaus, gibt es auch Hebammen, die eine Hausgeburt ermöglichen - sofern aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. Wenn Ihr Baby noch ganz klein ist, können Sie einen natürlichen Abgang warten, als Alternative zur sofortigen Ausschabung.
Sie dürfen entscheiden, wie oft und wie lange Sie Ihr Kind sehen möchten
Sie können überlegen ob und wie lange Sie ihr Kind sehen möchten. Sie können Ihr Kind halten, küssen und umarmen, auch wenn es seine Hülle bereits verlassen hat. In Deutschland besteht ebenfalls die Möglichkeit, Verstorbene mit nach Hause zu nehmen.Außerdem dürfen Sie Ihr Kind selbst versorgen und ankleiden! Wenn Sie dies nicht möchten, dürfen Sie entscheiden, was Ihrem Kind angezogen wird. 
Sie dürfen Erinnerungen schaffen.
Es gibt die Möglichkeit Fotos von diesen intensiven Momenten machen (zu lassen). Ein vielleicht wichtiger Schritt, um die verblassende optische Erinnerung zu stützen, als Zeugnis der Existenz und als Hilfe dafür, die Trauer mit Anderen zu teilen. Ebenso können Sie einen Fuß- und/oder
Handabdruck von ihrem Kind machen.
Sie dürfen die Leistung einer Hebamme in Anspruch nehmen.
Jede betroffene Mutter hat den Anspruch auf Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt - unabhägig davon ob es sich um eine Fehlgeburt, einen medizinisch oder sozial indizierten Schwangerschaftsabbruch oder eine Totgeburt handelt oder ob das Kind nach der Geburt gestorben ist.
Sie dürfen entscheiden, welches Bestattungsinstitut Ihr Kind bestattet.
Sie müssen darüber informiert werden und Ihre Zustimmung geben, wenn Ihr Kind vom Krankenhaus an den Bestatter übergeben wird. Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind obduziert wird oder nicht (Ausnahme: polizeiliche Ermittlungen). Und wenn der Moment des körperlichen Abschieds kommt, können Sie sich mit unserem Dokument zum Thema "Abschiedsrituale und Bestattung" ausseinandersetzen.
Sie dürfen ihrem Umfeld sagen, was Sie brauchen.
Oft wissen Angehörigen nicht, wie sie mit Betroffenen umgehen sollten, welche Fragen sie stellen dürfen und wie genau sie Hilfe anbieten können. Wenn Sie die Kraft dazu haben, dürfen Sie ihrem Umfeld sagen was Sie brauchen. Das könnten z.B. ganz praktische Dinge sein: Bitten Sie ihr Umfeld sich um etwas zu Essen zu kümmern, fragen Sie nach Hilfe im Haushalt oder nach der Vermittlung von Kontakten (Hilfsangebote in der Umgebung) oder bitten Sie darum, dass ihr Gegenüber sich immer wieder meldet, auch wenn SIe selbst keine Kraft dazu haben.